Das Fach Religion ist fester Bestandteil im Stundenplan der Gesamtschule und wird in der Regel von allen katholischen und reformierten Schulkindern der 1. bis 9. Klasse besucht. Die Hauptverantwortung für den Religionsunterricht obliegt dem Gemeindeleiter in Zusammenarbeit mit dem zuständigen reformierten Kirchenrat und wird durch die Katechetinnen und den Gemeindeleiter erteilt. Zusätzlich unterrichten in den ersten beiden Primarklassen die Heimgruppenleiterinnen und in den Abschlussklassen (3. ORS) die Kleingruppenleiterinnen. Sie werden von mindestens einer ausgebildeten Religionslehrperson begleitet.
1. und 2. Klassen
Ökumenischer Heimgruppenunterricht
3. Klassen
Konfessioneller Religionsunterricht
Erstkommunionsvorbereitung
4., 5. und 6. Klassen
Ökumenischer Religionsunterricht
4. Klassen Vorbereitung auf das Sakrament der Versöhnung
1. und 2. ORS-Klassen
Ökumenischer Religionsunterricht in Projekt(halb)tagen und Modulen
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